Verfahrensablauf
EKB Parents-Child-Bridge arbeitet normalerweise gerne mit den örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen zusammen, d.h. die Adoptionseignungsbescheinigung der örtlichen Stelle sollte für die Fachgespräche in unserem Dienst bereits vorliegen.
In der Regel schreibt die örtliche Stelle in Absprache mit uns den Sozialbericht. Bei personellen Engpässen auf örtlicher Ebene erbitten wir zumindest Amtshilfe für einen Hausbesuch und Unterstützung in der Nachsorge. Da wir bundesweit arbeiten und somit ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für Hausbesuche durch unsere Mitarbeiter zu leisten wäre, ist uns ein "doppeltes Netz" für die Adoptivfamilien auf der Grundlage einer guten Vor-Ort-Anbietung sehr wichtig und sollte möglichst immer gewährleistet sein.
Der Einstieg in unser Verfahren ist mit Rücklauf unseres Fragebogens möglich. Die Teilnahme an unserem Erstberatungs-Workshop/-Gespräch ist bereits parallel zum Verfahren im örtlichen Jugendamt möglich.
Die auf Anfrage der Berwerber von uns versandten Informationsunterlagen enthalten ein Hinweisblatt zum Verfahrensablauf, eine Beschreibung unserer Arbeitsweise, eine Kostenvereinbarung für die anfallenden Inlandskosten und einen Fragebogen.
Entstehende Inlandskosten
Im Vorfeld eines Adoptionsverfahrens über unseren Dienst bieten wir ausführliche telefonische Informationsgespräche an.
Persönliches Kennenlernen und Einzelfallberatung in unserem Hause ist nach Absprache ebenfalls möglich (€ 60,- max. 90 Minuten)
Kosten Inland pro Paar zzgl.. 7% U.-Steuern (Stand Oktober 2010):
Mit Erhalt Ihrer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen werden Sie in unsere Adoptionsbewerberliste aufgenommen.
Unsere Kostenpauschale Inland für die Bearbeitung Ihres Antrages incl. spezieller Eignungsüberprüfung beträgt insgesamt € 4.000. - (zzgl.Steuer), zahlbar in vier Raten wie folgt:
Mit verbindlicher Anmeldung zum Seminar/Workshop wird die erste Zahlungsrate Inland fällig: € 500.-
Mit Terminvereinbarung für die ergebnisoffene spezielle Eignungsüberprüfung in den erforderlichen Gesprächen mit der Fachkraft wird die zweite Rate Inland fällig: € 2.000.-.-
Für das Abschlussgespräch mit entsprechender Länderinformation folgt
die dritte Zahlungsrate Inland: € 1.000.--
Mit der Einreise des Kindes wird die
vierte Zahlungsrate Inland fällig: € 500.--
Zusätzlich zu diesen Kosten des Inlandes, die für alle unsere Kooperationsländer gleich sind, entstehen in den einzelnen Ländern noch Kosten des Auslandes, die je nach Situation vor Ort unterschiedliche Maßnahmen unsererseits erfordern und damit in unterschiedlicher Höhe zu kalkulieren sind. Weitere Infos finden Sie in den Downloads.
Die jeweiligen Länderbearbeitungsgebühren werden separat erfasst (siehe aktuelle Länderinformationen).
Dies gilt auch für die Nachsorge in Bezug auf die Entwicklungsberichte.