Eltern-Kind-Brücke e.V.

staatlich anerkannte Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen

Voraussetzungen für eine Auslandsadoption

Bei einer Adoption steht für uns immer das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen und seiner persönlichen Lebensgeschichte im Mittelpunkt. Viele der Kinder haben bereits belastende Erfahrungen, Verluste oder Beziehungsabbrüche erlebt. Sie brauchen verlässliche Bezugspersonen, die ihnen mit Liebe, Geduld, Offenheit und Verständnis begegnen.

Im gemeinsamen Beratungs- und Vorbereitungsprozess betrachten wir deshalb sorgfältig, ob die Bedürfnisse des Kindes und die persönlichen Möglichkeiten der Bewerber zueinander passen.

Was zukünftige Adoptiveltern mitbringen sollten:

Wir wünschen uns Bewerber, die

  • bereit sind, sich intensiv auf die Besonderheiten einer Auslandsadoption vorzubereiten und auch nach der Adoption mit uns im Austausch zu bleiben,
  • einem Kind Sicherheit, Zuwendung und verlässliche Beziehungen bieten können,
  • geduldig, einfühlsam und auch in herausfordernden Situationen handlungsfähig sind,
  • die Herkunft, die bisherige Lebensgeschichte und die kulturelle Identität des Kindes respektieren und wertschätzen,
  • offen mit dem Thema Adoption umgehen und das Kind altersgerecht bei der Auseinandersetzung mit seiner Geschichte begleiten,
  • ausreichend Zeit und persönliche Flexibilität für das Ankommen und Zusammenwachsen als Familie mitbringen,
  • bereit sind, Unterstützung anzunehmen und bei Bedarf fachliche Angebote zu nutzen.

Rechtliche und persönliche Rahmenbedingungen:

Für eine Auslandsadoption gelten die deutschen gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Bestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes. Diese können sich beispielsweise hinsichtlich Familienstand, Alter, Gesundheit oder familiärer Situation unterscheiden. Wir informieren Bewerber im persönlichen Gespräch ausführlich über die jeweils geltenden Regelungen.

Grundsätzlich sind unter anderem folgende Voraussetzungen von Bedeutung:

  • Der gewöhnliche Aufenthalt der Bewerber liegt in Deutschland.
  • Die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestalter werden erfüllt.
  • Zwischen dem Alter des Kindes und dem der zukünftigen Eltern besteht ein angemessener Abstand.
  • Die Motivation für eine Adoption wurde sorgfältig reflektiert. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Auseinandersetzung mit einem unerfüllten Kinderwunsch.
  • Die gesundheitliche Situation ermöglicht es, dauerhaft Verantwortung für ein Kind zu übernehmen.
  • Es liegen keine für das Kindeswohl relevanten Einträge im Führungszeugnis vor.
  • Die familiären, partnerschaftlichen, beruflichen, finanziellen und wohnlichen Verhältnisse bieten ein stabiles und verlässliches Umfeld.
  • Die Bewerber sind bereit, ihre berufliche und persönliche Lebensgestaltung an die Bedürfnisse des Kindes anzupassen.

Ob eine Adoption möglich ist, wird stets individuell geprüft. Dabei geht es nicht um ein vollkommenes Familienbild, sondern darum, ob Bewerber einem bestimmten Kind langfristig die Sicherheit, Fürsorge und Unterstützung geben können, die es benötigt.