Der Weg zur Auslandsadoption
Jede Auslandsadoption ist ein individueller Weg. Der genaue Ablauf richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Verfahren des jeweiligen Herkunftslandes. Während des gesamten Prozesses stehen wir den Bewerber:innen beratend und persönlich zur Seite.
Erstes Informationsgespräch
Zur ersten Orientierung bieten wir ein ausführliches, persönliches und vertrauliches Informationsgespräch an. Dabei informieren wir über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Auslandsadoption, stellen die Möglichkeiten in unseren Kooperationsländern vor und sprechen offen über Chancen, Herausforderungen und mögliche Risiken. Das Gespräch bietet Raum für persönliche Fragen und unterstützt Interessierte dabei, zu prüfen, ob eine Auslandsadoption der richtige Weg für sie sein kann.
Eignungsprüfung und Vorbereitung
Die Eignungsprüfung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst prüft die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes die allgemeine Eignung der Bewerber:innen. Das Ergebnis wird in einem Eignungsbericht festgehalten und an uns übermittelt.
Bei einem positiven Ergebnis führen wir anschließend die länderspezifische Eignungsprüfung durch. Dabei geht es insbesondere um die Anforderungen und Besonderheiten des ausgewählten Herkunftslandes. Wir arbeiten hierbei eng mit der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und den zuständigen Landesjugendämtern zusammen Den Abschluss bildet ein ausführliches Ländergespräch. Danach stellen wir gemeinsam mit den Bewerber:innen die erforderlichen Unterlagen zusammen. Diese werden übersetzt, gegebenenfalls beglaubigt und an die zuständige Fachstelle im Herkunftsland übermittelt.
Die Wartezeit
Nach der Annahme der Bewerbungsunterlagen durch das Herkunftsland beginnt die Wartezeit auf einen möglichen Kindervorschlag. Ihre Dauer lässt sich nicht verlässlich vorhersagen und kann mehrere Jahre betragen. Auch in dieser Zeit bleiben wir mit den zukünftigen Adoptiveltern in Kontakt. Vorbereitungsseminare, Gespräche und weitere Angebote helfen dabei, sich intensiv mit den besonderen Bedürfnissen adoptierter Kinder, ihrer bisherigen Lebensgeschichte und dem gemeinsamen Ankommen als Familie auseinanderzusetzen.
Der Kindervorschlag
Erhalten wir von der Fachstelle im Herkunftsland einen Kindervorschlag, prüfen wir die vorliegenden Informationen sorgfältig und stimmen uns mit den beteiligten Fachstellen ab. Anschließend laden wir die Bewerber:innen zu einem persönlichen Gespräch ein.
Unsere Fachkraft erläutert die vorhandenen Informationen zur Lebensgeschichte, Entwicklung und gesundheitlichen Situation des Kindes und begleitet die zukünftigen Eltern bei ihrer verantwortungsvollen Entscheidung.
Nehmen die Bewerber:innen den Kindervorschlag an, werden die erforderlichen Erklärungen abgegeben und – soweit vorgeschrieben – notariell beurkundet. Danach informieren wir die zuständige Fachstelle im Herkunftsland.
Kennenlernen und Aufnahme des Kindes
Der weitere Ablauf richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes. In der Regel reisen die zukünftigen Adoptiveltern in das Herkunftsland, um das Kind persönlich kennenzulernen und das dort vorgesehene Verfahren zu durchlaufen. Je nach Land wird die Adoption bereits im Herkunftsland ausgesprochen oder das Kind zunächst zur Adoptionspflege in die Familie aufgenommen. Wir bereiten die Eltern auf die Reise, das erste Kennenlernen und die Aufnahme des Kindes vor und begleiten sie durch die notwendigen Verfahrensschritte.
Ankommen als Familie
Nach der Aufnahme des Kindes beginnt für alle Beteiligten eine intensive Zeit des Kennenlernens und Zusammenwachsens. Je nach Verfahrensform und den Vorgaben des Herkunftslandes finden Gespräche und Hausbesuche durch die zuständigen Fachstellen statt. Viele Herkunftsländer wünschen über einen festgelegten Zeitraum regelmäßige Berichte über die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes. Wir begleiten die Familien bei der Erstellung dieser Entwicklungsberichte und leiten sie an die zuständige Fachstelle im Herkunftsland weiter.
Anerkennung der Adoption
Wurde die Adoption nach den Bestimmungen des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt und durch eine Bescheinigung nach Artikel 23 bestätigt, wird sie in Deutschland grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt. In anderen Fällen muss die ausländische Adoptionsentscheidung durch ein deutsches Familiengericht anerkannt werden. Welche Schritte im konkreten Verfahren erforderlich sind, erläutern wir den Familien rechtzeitig und begleiten sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Begleitung nach der Adoption
Unsere Unterstützung endet nicht mit dem Abschluss des Verfahrens. Auch danach stehen wir den Kindern und ihren Familien beratend und begleitend zur Seite. Zu unseren Angeboten gehören unter anderem Beratung bei Erziehungs- und Familienfragen, Biografiearbeit, Unterstützung bei der Herkunfts- und Wurzelsuche, Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche sowie regelmäßige Begegnungen und Familientreffen. Denn Adoption ist ein lebenslanger Prozess. Wir möchten Familien dabei unterstützen, die Herkunft und Lebensgeschichte ihres Kindes wertschätzend in das gemeinsame Familienleben einzubeziehen und Herausforderungen nicht allein bewältigen zu müssen.