Eltern-Kind-Brücke e.V.

staatlich anerkannte Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen

Die Kosten des Adoptionsverfahrens

Als staatlich anerkannte Auslandsadoptionsvermittlungsstelle erfüllt die Eltern-Kind-Brücke e. V. umfassende fachliche, personelle und organisatorische Anforderungen. Da wir für unsere Vermittlungsarbeit keine staatlichen Zuschüsse erhalten, wird diese durch die Gebühren der Adoptionsverfahren finanziert.Für die Vermittlung eines Kindes selbst wird kein Entgelt erhoben. Die anfallenden Kosten beziehen sich ausschließlich auf die fachliche Vorbereitung, Begleitung und Bearbeitung des Verfahrens sowie auf die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Partnerorganisationen im In- und Ausland.  Wir informieren Bewerber frühzeitig und transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Da sich Gebühren und zusätzliche Ausgaben je nach Herkunftsland und individuellem Verfahren unterscheiden können, erhalten Sie im Beratungsgespräch eine detaillierte Übersicht.

Informations- und Beratungsgespräch

Vor Beginn eines Adoptionsverfahrens bieten wir ausführliche Informationsgespräche online an. Ein persönliches Kennenlernen mit individueller Beratung in unseren Räumen ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.

Kosten: 90 Euro für maximal 90 Minuten

Kosten im Inland

Die Kostenpauschale für die Bearbeitung des Adoptionsantrags in Deutschland beträgt insgesamt 7.280 Euro. Darin enthalten sind insbesondere:

  • die Bearbeitung des Antrags,
  • die länderspezifische Eignungsprüfung,
  • das Länderabschlussgespräch,
  • die fachliche Begleitung des Verfahrens,
  • die Verwaltungsumlage.

Der Betrag wird im Verlauf des Adoptionsverfahrens in drei Raten gezahlt.

Kosten im Herkunftsland

Für die Bearbeitung des Adoptionsverfahrens durch die zuständigen Stellen und Partnerorganisationen im Herkunftsland fallen zusätzliche Ländergebühren an. Je nach Herkunftsland betragen diese derzeit zwischen 10.900 und 20.000 Euro. Bei der Vermittlung von Geschwisterkindern wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 3.500 Euro erhoben.

Weitere mögliche Kosten

Abhängig vom Herkunftsland und vom Verlauf des Verfahrens können weitere Ausgaben entstehen, beispielsweise für:

  • Übersetzungen und Beglaubigungen,
  • psychologische oder medizinische Gutachten,
  • den Versand von Dokumenten,
  • erforderliche Urkunden und Bescheinigungen,
  • die Begleitung des Verfahrens vor Ort,
  • Reise, Unterkunft und Aufenthalt im Herkunftsland,
  • gerichtliche oder notarielle Verfahren.

Diese zusätzlichen Kosten sind nicht in den genannten Pauschalen enthalten und können je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen.

Alle Preisangaben entsprechen dem derzeitigen Stand. Änderungen aufgrund neuer Vorgaben, Gebührenanpassungen im Herkunftsland oder besonderer Anforderungen des individuellen Verfahrens bleiben vorbehalten.