Verfahrenskosten
Als staatlich zugelassene Vermittlungsstelle muss die Eltern-Kind-Brücke e.V. alle fachlichen und personellen Anforderungen erfüllen, ohne dabei jedoch staatliche Zuschüsse zu erhalten. Das heißt, dass die gesamte Arbeit sich komplett über die Bearbeitungsgebühren finanziert. Es handelt sich dabei um Kosten für Prozesskostenbegleitung. Das zu adoptierte Kind ist dabei völlig kostenlos.
Im Vorfeld eines Adoptionsverfahrens über unseren Dienst bieten wir ausführliche telefonische Informationsgespräche an. Persönliches Kennenlernen und Einzelfallberatung in unserem Hause ist nach Absprache ebenfalls möglich (€ 90,- max. 90 Minuten)
Inlandkosten
Unsere Kostenpauschale Inland für die Bearbeitung Ihres Antrages einschließlich spezieller Eignungsüberprüfung, Länderabschlussgespräch und Verwaltungsumlage beträgt insgesamt 5.280 €. Dieser Betrag ist in drei Raten im verlauf des Adoptionsverfahren zu zahlen.
Auslandkosten
Die Länderbearbeitungsgebühren für das Adoptionsvermittlungsverfahren werden separat erhoben. Je nach Land werden zwischen 10.900 € bis 20.000 € erhoben.
Für die Vermittlung von Geschwisterkindern wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 3.500€ erhoben.
Weitere Kosten
Sonstige Kosten fallen für z.B. Übersetzungen, psychologisches Gutachten, Beglaubigungen, Versand, die Begleitung des Verfahren vor Ort durch unsere Partnerorganisation an.