Eltern-Kind-Brücke e.V.

staatlich anerkannte Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen

Thailand

Thailand ist seit dem 1. August 2004 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Internationale Adoptionen erfolgen nach den thailändischen gesetzlichen Bestimmungen und den Schutzvorgaben des Übereinkommens. Die zuständige Zentrale Behörde ist das Child Adoption Center beim Department of Children and Youth (DCY). Das Child Adoption Board, ein unabhängiges Gremium mit Vertreter verschiedener Behörden, prüft und genehmigt die einzelnen Adoptionsverfahren.

Die Eltern-Kind-Brücke e. V. arbeitet in Thailand mit dem DCY sowie dem staatlich anerkannten Pattaya Orphanage zusammen.

Bewerber müssen grundsätzlich

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • mindestens 15 Jahre älter als das Kind sein,
  • rechtlich verheiratet sein und
  • nach deutschem Recht für eine Adoption geeignet sein.

Weitere persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung geklärt.

Beim DCY können derzeit nur Bewerbungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere ältere Kinder, Geschwistergruppen sowie Kinder mit gesundheitlichen oder entwicklungsbezogenen Besonderheiten. Über das Pattaya Orphanage können auch Bewerbungen für jüngere Kinder berücksichtigt werden. Die Zahl dieser Verfahren ist jedoch begrenzt.

Die Wartezeit beträgt etwa ein bis vier Jahre. Sie hängt unter anderem von der zuständigen Stelle, dem Alter des Kindes und dem individuellen Bewerberprofil ab.

Nach Annahme eines Kindervorschlags reisen die zukünftigen Adoptiveltern nach Thailand. Der Aufenthalt dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen. Anschließend reist das Kind mit ihnen nach Deutschland und wird zunächst in Adoptionspflege aufgenommen. Während dieser Zeit werden Entwicklungsberichte erstellt und an die zuständige Stelle in Thailand übermittelt. Nach Abschluss des thailändischen Verfahrens wird die Adoption registriert.

Da es sich nach thailändischem Recht um eine Adoption mit schwächeren rechtlichen Wirkungen handelt, kann in Deutschland anschließend eine Umwandlung in eine Adoption nach deutschem Recht beantragt werden.