Adoptionen aus Bulgarien
In Bulgarien ist die Haager Konvention zum Schutz von Kindern und zur Zusammenarbeit bei internationalen Adoptionen (1993) seit September 2002 in Kraft. Das bulgarische Justizministerium wurde als zentrale Behörde für internationale Adoptionen benannt.
Adoptionen erfolgen über staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen im Herkunftsland der Bewerber sowie über akkreditierte Organisationen in Bulgarien. Für die Bewerber und die zur Adoption freigegebenen Kinder gibt es eine zentrale Datenbank, die eine hohe Transparenz im Verfahren sicherstellt.
Trotz der transparenten Abläufe sind die aktuellen Wartezeiten für eine Adoption jedoch erheblich.
Bei weiteren Fragen oder für individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!“