Wege finden im Lebensumbruch
Überblick zu Abbruch, Inpflegegabe, Dauerpflege und Adoption
Sie stehen vor einer persönlichen Entscheidung und nur Sie treffen sie. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung, lassen Sie sich aber nicht drängen. Weil Entscheidungen oft unter Zeitdruck fallen, unterstützen Fragen zur Selbstreflexion dabei, Ihre Perspektiven in Ruhe abzuwägen – auch mit Blick auf die langfristige Wirkung Ihrer informierten, selbstbestimmten Wahl.
1) Schwangerschaftsabbruch
Heute gesellschaftlich weitgehend akzeptiert, zugleich eine sehr persönliche Entscheidung mit Folgen, die Sie tragen. Entscheiden Sie nicht anderen zuliebe. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Orientieren Sie sich an Ihrem Empfinden, auch bei Zeitdruck. Es kann hilfreich sein, verschiedene Szenarien in Gedanken durchzuspielen und auch eine langfristige Perspektive einzunehmen – etwa, wie Sie in einigen Jahren darüber denken könnten.
Es gibt vielfältige Unterstützungsangebote für Schwangere in Not: Wohnangebote (v. a. bei Ausbildung/finanzieller Not), finanzielle Hilfen (z. B. Patenschaften, regelmäßige Zahlungen), Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Entlastungsangebote (Oma-Dienste, Tagesmütter, Wohngruppen), Beratung und Unterstützung durch Organisationen (z. B. Bundesfamilienministerium, Caritas, Diakonie, Stiftung Mutter und Kind, Alfa, Juristen für das Leben, Ärzte für das Leben, donum vitae)
2) Temporäre Inpflegegabe
Wenn Sie unsicher sind oder die Schwangerschaft fortführen, haben Sie in den kommenden Monaten Zeit, in Ruhe die beste Lösung zu prüfen. Bei Ausbildung/Studium kann eine befristete Unterbringung (z. B. Bereitschaftspflege) sinnvoll sein; regelmäßige Besuchskontakte sind möglich.
3) Dauerpflege
Wenn Sie die Erziehungsverantwortung nicht dauerhaft übernehmen können, kommen Dauerpflege oder Adoptionsfreigabe in Betracht.
In der Dauerpflege behalten Sie ein Umgangsrecht. Häufigkeit und Umfang richten sich nach den Bedürfnissen des Kindes. Termine werden in der Regel mit dem örtlichen Jugendamt abgestimmt. Kinder wachsen in die Pflegefamilie hinein und entwickeln dort Bindungen – oft relativ schnell und unabhängig von der rechtlichen Situation. Sie bleiben in der Regel unterhaltspflichtig und behalten bestimmte Elternpflichten; zugleich sind Ihre elterlichen Entscheidungsrechte eingeschränkt. Zum Wohl des Kindes ist eine kooperative, konfliktarme Zusammenarbeit aller Beteiligten wichtig. Entscheidungen, die mit Verzicht einhergehen, können emotional sehr herausfordernd sein, nutzen Sie bei Bedarf Beratungsangebote.
Hinweis: Regelungen können je nach Bundesland variieren. Eine persönliche Beratung (z. B. beim Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle) kann Klarheit geben.
4) Adoptionsfreigabe
Mit einer Adoption geben Sie alle Elternrechte ab. Rechtlich wird Ihr Kind der aufnehmenden Familie zugesprochen; diese übernimmt sämtliche elterlichen Rechte und Pflichten. Ihr Kind ist in der Adoptivfamilie vollständig wie ein leibliches Kind abgesichert. Informationen zu Verfahren, Voraussetzungen und Abläufen erhalten Sie bei Beratungsstellen und den örtlichen Jugendämtern. Grundsätzlich können Sie zwischen drei Formen wählen, wie die Freigabe gestaltet werden soll.
- Inkognito (anonyme Freigabe): Kein direkter Kontakt; Identitäten bleiben anonym. Möglichkeit, beim Jugendamt vertraulich Unterlagen zu hinterlegen (Brief, Fotos, Beweggründe, familiäre/gesundheitliche Vorgeschichte). Diese Infos werden sicher verwahrt; Akteneinsicht i. d. R. ab 16 durch das Kind möglich.
- Halboffen: Möglichst Wahl des zuständigen Jugendamts am künftigen Wohnort des Kindes. Fachkräfte stellen Profile von Adoptionsbewerbenden vor; Entscheidung auf dieser Grundlage. Identitäten meist geschützt; Kommunikation über das Jugendamt.
- Offen: Zusätzlich persönliches Kennenlernen der aufnehmenden Eltern, Vereinbarung regelmäßiger Entwicklungsberichte (z. B. jährlich), Grüße/Nachrichten zu Anlässen (Geburtstag, Weihnachten) i. d. R. über das Jugendamt; ggf. 1–2 Besuchskontakte/Jahr nach Absprache, häufig Nennung der abgebenden Mutter mit Vornamen; der Kontaktrahmen wird gemeinsam festgelegt.
Hinweis: Welche Form passt, hängt von Ihren Bedürfnissen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Verbindliche Absprachen erfolgen mit Jugendamt bzw. Fachberatungsstelle.