Gesetzliche Voraussetzungen
Seit März 2002 ist Deutschland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Haager Adoptionsübereinkommen). Dieses Übereinkommen setzt die Ziele der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 auf dem Gebiet der Auslandsadoption um.
In Deutschland wird die Adoptionsvermittlung inländischer und ausländischer Kinder durch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG) geregelt. Darüber hinaus gelten seit 2002 die Bestimmungen der Haager Konvention, die die Qualitätsstandards sichern. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg ist die für uns zuständige übergeordnete Behörde.
Adoptionsvermittlungsstellen bedürfen der staatlichen Genehmigung und müssen Fachkräfte bereitstellen, die über eine ausreichende Berufserfahrung auf dem Gebiet der Adoptionsvermittlung verfügen. Während des Vermittlungsverfahrens muss sichergestellt werden, dass die Bewerber-Familie psychisch, physisch und finanziell in der Lage ist, für ein Kind zu sorgen.