Adoptionen aus Tschechien
Tschechien hat im Jahre 2000 das Haager Abkommen zum Schutze des Kindes gezeichnet und 2001 ratifiziert und in Kraft gesetzt.
Demgemäß werden Auslandsadoptionen im Sinne des Durchführungsgesetzes der Haager Konvention, sowie der UN-Konvention zum Kinderschutz durchgeführt.
Im Juni des Jahres 2001 wurde eine zentrale Stelle in Brno eingerichtet, die Adoptionen nach dem Prinzip der Subsidiarität, d.h. Inlandsadoptionen haben Vorrang vor Auslandsadoptionen, bearbeitet.
Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Sinti- und Roma-Kinder.
Aktuell ist das Aktenkontingent voll, daher können keine weiteren Bewerbungen angenommen werden!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!