Adoptionen aus Thailand
Thailand ist bereits 2004 dem Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten.
Der „Child Adoption Act“ von 1979 regelt alle Auslandsadoptionen in Thailand. Verantwortliche staatliche Stelle ist das Department of Social Development and Welfare (DSDW) des Department of Children and Youth (DCY), das auch die Aufsicht über die zugelassenen, aber nichtstaatlichen Stellen ausübt. Ein unabhängiges Gremium, das sich aus Mitgliedern verschiedener Ministerien und Abteilungen zusammensetzt, das sogenannte Child Adoption Board, muss alle Auslandsadoptionen prüfen und genehmigen. Die Eltern-Kind-Brücke arbeitet mit zwei staatlich anerkannten Organisationen in Thailand zusammen: DCY und Pattaya Orphanage.
Leitlinien und Adoptionsvoraussetzungen
- Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Adoptiveltern müssen mindestens 15 Jahre älter als das zu adoptierende Kind sein.
- Adoptiveltern müssen rechtlich verheiratet sein.
- Adoptiveltern müssen gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zur Adoption von Kindern berechtigt sein.
Für gesunde Kinder bis 4,5 Jahre können nur begrenzt (max.12/Jahr) Bewerbungen angenommen werden, da die Thai-Organisationen Kontingente vergeben. Im letzten Jahr blieben wir jedoch deutlich unter unserer Quote. Darüber hinaus können Bewerbungen für „special needs“-Kinder oder ältere Kinder (ab 4,6) eingereicht werden.
Wartezeiten ab Registrierung der Unterlagen vor Ort werden mit ca. 2 – 4 Jahren angegeben, je nach Stelle, Alter und Profil. Dauer des Verfahrens vor Ort bzw. Dauer des Aufenthaltes beträgt ca. drei Wochen. Anschließend reisen die Kinder in Adoptionspflege ein. Nach ca. 1 bis 1,5 Jahren und 3 positiven Integrationsberichten erfolgt die schwache Adoption, ausgesprochen in Thailand, durch die Familien in der jeweiligen Thai-Botschaft in Deutschland registriert.
Da es sich nach thailändischem Recht um eine schwache Adoption handelt, müssen die neuen Eltern nach Rechtswirksamkeit der Adoption nach thailändischem Recht von sich aus die Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung sowie die Umwandlung nach deutschem Recht beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell bei der DCY nur Bewerbungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Special Needs) eingereicht werden können. Zu dieser Gruppe zählen Kinder ab 4 Jahren, Geschwisterkinder und Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Für Kinder aus dem Pattaya Orphanage gelten diese Einschränkungen nicht.