Adoptionen aus Polen
Aktuell ist die Vermittlung stark ausgebremst.
Seit 1995 basiert das polnische Adoptionsrecht auf dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen. Seit Januar 2017 gibt es nur noch eine befugte Stelle, die Auslandsbewerbungen entgegen nehmen darf: Die katholische Vermittlungsstelle in Warschau.
Das Haager Übereinkommen schreibt in Polen eine Priorität der Inlandsadoption gegenüber der Auslandsadoption vor. Dies bedeutet, dass ausländische Adoptionsbewerber erst dann als potenzielle Eltern in Betracht gezogen werden, wenn keine geeigneten polnischen Adoptiveltern verfügbar sind.
In der Regel stehen ältere Kinder ab etwa 4 Jahren oder Kinder mit gesundheitlichen Problemen, die nur im Ausland erfolgreich behandelt werden können, für Auslandsadoptionen zur Verfügung. Auch Geschwister, oft mehrere, die zusammen adoptiert werden sollen, fallen in diese Kategorie. Die polnischen Behörden bevorzugen Familien, die zur gegenseitigen Kontaktpflege bereit sind, was in Polen bisher selten der Fall war. Besonders gesucht sind Adoptiveltern, die bereit sind, Schulkinder zu adoptieren. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Vermittlung ist, dass die Adoptiveltern polnische Wurzeln mitbringen, was von den polnischen Behörden als Voraussetzung betrachtet wird.