Eltern-Kind-Brücke e.V.

State-approved International Adoption Service

Adoption process

Zur ersten Orientierung bieten wir ein ausführliches Informationsgespräch an, indem Paare persönlich und vertraulich zu allgemeinen Fragen über die Auslandadoption, Anforderungen, Möglichkeiten und Risiken beraten werden.

Nach dem ersten Informationsgespräch findet eine zweistufige Eignungsprüfung: eine allgemeine Prüfung durch das Jugendamt und anschließend eine länderspezifische Prüfung statt. Fällt die erste Prüfung positiv aus, erfolgt die länderspezifische Prüfung. Hier arbeiten wir mit den örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen zusammen. Wird die länderspezifische Eignung festgestellt, wird der Sozialbericht beim örtlichen Dienst angefordert. Abschließend findet ein Länderabschlussgespräch statt. Danach werden die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt, übersetzt und an die zuständige Fachstelle im Ausland gesendet.

Es folgt eine Wartezeit aufgrund des Ungleichgewichts zwischen vielen Bewerbern und wenigen verfügbaren Kindern, die oft mehrere Jahre beträgt. In dieser Zeit bieten wir Vorbereitungsseminare für die zukünftigen Eltern an. 

Wird uns von der ausländischen Fachstelle ein Kind vorgeschlagen,  werden die zukünftigen Adoptiveltern nach Rücksprache mit der örtlichen Fachstelle und dem Landesjugendamt zu einem Gespräch mit unserer Fachkraft eingeladen. Stimmen die Adoptionsbewerber dem Kindervorschlag zu, wird die Bereitschaftserklärung zur Adoption dieses Kindes notariell beurkundet. Anschließend informieren wir das Herkunftsland über die Annahme des Kindes. Je nach Regelung im Herkunftsland erfolgt entweder eine Reise in das Herkunftsland des Kindes, um vor Ort das Verfahren abzuschließen oder ein persönliches Kennenlernen und das Kind offiziell anzunehmen. 

Nach der Aufnahme des Kindes in die Familie, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. In diesem Zeitraum finden Hausbesuche und Gespräche mit Adoptivfamilien durch ein örtliche Jungenamt statt. Je nach Erfordernis der Herkunftsländer werden Entwicklungsberichte erstellt und an die Fachstelle im Heimatland des Kindes geschickt. Die gesetzlich vorgeschriebene Adoptionspflegezeit endet mit dem Ausspruch der Adoption im Heimatstaat des Kindes. Da die Adoptionsentscheidung im Ausland nicht immer automatisch Rechtswirkungen in Deutschland entfaltet, bedarf es der Durchführung eines Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahrens vor einem deutschen Familiengericht.  

Nach der Adoption bieten wir weitere Unterstützung and Begleitung an. Das sind  z.B. Beratung in Erziehungsfragen, Wurzelsuche, Gesprächskreise für Jugendliche und Biographiearbeit sowie ein jährliches Familientreffen.

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Wir freuen uns, dass Thailand die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich ermöglicht hat und damit auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Die Regelungen zur Auslandsadoption sind jedoch noch nicht vollständig geklärt. Derzeit können wir nur Informationsgespräche für Interessenten anbieten und Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten – insbesondere darüber, wann Auslandsadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein werden.

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