Auslandsadoption: Wege zu einer Familie
Seit 2002 ist Deutschland Mitglied der Haager Konvention zum Schutz von Kindern und zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Dadurch gelten besondere rechtliche Vorgaben:
Zugelassene Vermittlungsstellen
Internationale Adoptionen dürfen ausschließlich von staatlich anerkannten und kontrollierten Vermittlungsstellen durchgeführt werden. In Deutschland gibt es derzeit sechs gemeinnützige Organisationen, die bundesweit tätig sind. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung vom Staat, müssen aber im regelmäßigen Austausch mit Jugendämtern und Landesbehörden stehen. Für jedes Partnerland muss eine eigene Zulassung beantragt werden. Über die Genehmigung und Erteilung von Lizenzen entscheiden die zuständigen Landesjugendämter.
Aufgaben der Landesjugendämter
Landesjugendämter übernehmen die Funktion einer Auffangstelle für Länder, für die es keine freien Träger gibt. Gleichzeitig sind sie Kontrollbehörde für die zugelassenen freien Träger. Träger legen jährlich Tätigkeits- und Finanzberichte sowie alle Kindervorschläge zur Prüfung vor. Gebühren müssen vorab mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden. Bewerberpaare müssen sowohl dem Landesjugendamt des Wohnsitzes als auch dem Landesjugendamt der vermittelnden Stelle gemeldet werden.
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Alle Bewerber werden zudem an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz in Bonn gemeldet. Dort wird ein zentrales Register geführt.
⚠️ Wichtig: Eine Auslandsadoption ist mit hohen Kosten verbunden – das Kind selbst jedoch „kostet“ selbstverständlich nichts!
Ablauf im Herkunftsland
- Erste Schritte der leiblichen Eltern: Die Eltern wenden sich an das Jugendamt oder Kinderheim und bitten um vorläufige Aufnahme des Kindes. Nach 6–12 Monaten entscheiden sie, ob das Kind dauerhaft im Heim bleiben oder zur Adoption freigegeben werden soll.
- Prüfung im Inland: Zunächst wird geprüft, ob einheimische Paare oder Verwandte bis zum dritten Grad infrage kommen.
- Aufnahme in die Auslandsadoption: Erst wenn keine einheimische Familie gefunden wird, kommt das Kind in die internationale Adoptionsdatenbank. Die zuständige Behörde vor Ort wählt das passende Paar aus.
- Kindervorschlag: Der Vorschlag wird an die deutsche Vermittlungsstelle übermittelt und nach Übersetzung den zuständigen Behörden vorgelegt.
- Beratung der Bewerber: Nach Genehmigung werden die Bewerber eingeladen und erhalten alle Unterlagen. Sie holen Beratung beim Jugendamt und medizinische Einschätzungen ein. Erst dann erfolgen die verbindliche Zusage und die Beurkundung beim Jugendamt.
- Annahme durch das Herkunftsland: Die Vermittlungsstelle informiert das Herkunftsland und übermittelt die erforderlichen Dokumente. Nach etwa 3–6 Monaten können die Adoptiveltern das Kind im Kinderheim abholen.
Über den Ablauf von Auslandsadoptionen ist in der Öffentlichkeit oft nur wenig bekannt. Dies führt nicht selten zu Fragen an Adoptierte, die unbedacht gestellt werden und als verletzend empfunden werden können.
Grundsätzlich gilt:
- Die leiblichen Eltern geben ihre Kinder meist bereits Monate oder Jahre vor einer Adoption in ein Kinderheim.
- Erst wenn das Kind rechtlich zur Adoption freigegeben ist, wird eine Adoptivfamilie ausgewählt.
- Die Auswahl (Matching) erfolgt ausschließlich im Herkunftsland durch die zuständigen Fachkräfte.
- Begegnungen zwischen Herkunfts- und Adoptionsfamilie finden nur unter Aufsicht von Sozialarbeitern oder Richtern statt – in der Regel erst während oder nach Abschluss des Gerichtsverfahrens.
- Häufig wird festgelegt, dass die Herkunftsfamilie keinen Kontakt mehr aufnimmt. Wenn das Kind später selbst Kontakt wünscht, wird die Herkunftsfamilie in der Regel darauf antworten.
Die Entscheidung zur Adoption ist von großer Verantwortung und dem Wunsch geprägt, dem Kind bestmögliche Bedingungen zu bieten. Die Gründe dafür sind vielfältig: etwa fehlende familiäre Unterstützung, begrenzte finanzielle Mittel, eine instabile Wohnsituation oder eine laufende Ausbildung. Armut oder Krankheit allein sind nicht der ausschlaggebende Grund für eine Adoptionsfreigabe.
👉 Hinter jeder Adoption steht meist der Wunsch der Herkunftseltern, ihrem Kind ein liebevolles und stabiles Zuhause zu ermöglichen. Diese Entscheidung ist schwer, verdient aber Respekt und Anerkennung.